Teilnahmebedingungen 2026
Die Veranstaltung wird gemäß den Sportbestimmungen der OSK/FIA, besonders in Übereinstimmung mit den Richtlinien für Gleichmäßigkeitsbewerbe abgehalten.
Der Fahrschnitt der Wertungsfahrt auf der Großglockner Hochalpenstraße darf nicht mehr als 30 km/h betragen. Fahrzeuge bzw. Teilnehmer, welche diese Vorgabe missachten, werden vom Bewerb disqualifiziert.
Für alle teilnehmenden Traktoren muss im Vorfeld ein gültiger Überprüfungsbefund laut §29 StVZO (D) und §57a Abs.4 KFG 1967 (österreichische Norm) vorgewiesen werden.
Bei Traktoren mit einer Bauartgeschwindigkeit unter 25 km/h, welche keiner Verpflichtung zur wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, hat der Lenker für die Verkehrs- und Betriebssicherheit zu sorgen. Fahrzeuge mit deutschem rotem 07-Kennzeichen gelten nicht als zugelassene Fahrzeuge im Sinne des § 82 KFG 1967 und sind von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen.
Alle Traktoren, die den Anforderungen nicht entsprechen, können nicht an der Wertungsfahrt teilnehmen und werden disqualifiziert.
Fahrzeugpapiere und Führerschein nicht vergessen!
- Anhänger oder ähnliches sind während der Wertungsfahrt nicht erlaubt.
- Getunte und verfremdete (Motor/Fahrwerk) sowie baulich stark veränderte Traktoren sind nicht zugelassen. Die Traktoren sollen weitgehend im Originalzustand belassen sein.
- Das Mindestalter der Traktoren beträgt 30 Jahre.
- Fahrzeuge, die nicht den Teilnahmebedingungen entsprechen, werden vor dem Start aus dem Rennen genommen und disqualifiziert. Es gibt keine Rückerstattung des Nenngeldes.
- Unimogs sind nicht zugelassen
- Motoren müssen abgestellt werden, wenn keine Fahrt durchgeführt wird. „Geparkte“ Traktoren mit laufenden Motoren sind nicht gestattet. Dies gilt auch für kurze Zeiträume wie z.B. während der Anmeldung und dem Tanken.
- Sitzplätze für Mitfahrende müssen im Fahrzeugschein eingetragen sein.
- Eine Betankung des Oldtimer Traktors mit synthetischem Kraftstoff an den extra installierten Tankstellen zu den kommunizierten Zeiten ist verpflichtend.
Während der gesamten Veranstaltung gilt die österreichische Straßenverkehrsordnung (StVO). Insbesondere wird auf die Rechtsfahrpflicht sowie auf die Wahl einer dem Verkehr angemessenen Fahrgeschwindigkeit hingewiesen. Die StVO gilt auch in Parkbereichen sowie auf jenen Streckenabschnitten, die für die Wertungsfahrt vom öffentlichen Verkehr gesperrt sind.
Das Lenken der Fahrzeuge darf ausschließlich ohne Alkoholeinfluss erfolgen. Polizei und Ordnerdienste sind angewiesen, bei festgestelltem Alkoholmissbrauch eine sofortige Disqualifikation ohne Vorwarnung auszusprechen.
Eine Disqualifikation erfolgt ebenfalls, wenn aus taktischen Gründen vor Zwischenzeit oder Ziel stark abgebremst oder angehalten wird.
Sperre der Großglockner Hochalpenstraße: Die L 271 ist im Bereich der Kassenstelle Ferleiten (Straßenkilometer 14,45) bis zum Fuschertörl (Straßenkilometer 27,6) für jeglichen Verkehr gesperrt. Trotz der Straßensperre gilt für alle Teilnehmer die österreichische Straßenverkehrsordnung!
Achtung: Während dieser Zeit können sich Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge der Organisation sowie Fahrzeuge des Straßenerhalters auf der Strecke befinden. Es ist damit zu rechnen, dass sich diese Fahrzeuge auch entgegen der Fahrtrichtung der Teilnehmer bewegen. Beim Überholen anderer Teilnehmer ist besondere Vorsicht geboten.
Es wird bestätigt, dass aus medizinischer Sicht keine Einwendungen gegen die Teilnahme bestehen und der gesundheitliche Zustand den Anforderungen des Wettkampfes entspricht (Ziel auf 2.428 m Seehöhe). Die mit dem Wettkampf verbundenen gesundheitlichen sowie sonstigen Gefahren und Umstände sind bekannt. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Einer gegebenenfalls notwendigen medizinischen Behandlung wird zugestimmt.
Die Veranstaltung beginnt mit dem Startsignal an der Kassenstelle Ferleiten und endet mit dem Verlassen des Zielgeländes bzw. bei Wettkampfaufgabe. Bei Wettkampfaufgabe ist während der Sperrzeiten der Großglockner Hochalpenstraße die Talfahrt nicht gestattet.
Es wird erklärt, dass keinerlei Rechtsansprüche oder Forderungen gegenüber dem Veranstalter, dessen Mitarbeitern, beteiligten Vereinen, Gemeinden oder sonstigen Personen bzw. Körperschaften geltend gemacht werden, soweit nicht Haftpflichtversicherungsansprüche bestehen. Regressansprüche bei Verlegung oder Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Witterung oder ähnlicher Umstände sind ausgeschlossen.
Die angekündigten Programmpunkte gelten als vorläufig. Bei Ausfall einzelner Programmpunkte besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduktion des Nenngeldes.
Stornoregelung: Das Nenngeld wird grundsätzlich nicht zurückerstattet, auch nicht im Falle einer Disqualifikation. Bei Erkrankung oder Unfall (ärztliches Attest erforderlich) kann ein Ersatzteilnehmer durch den Veranstalter (Warteliste) oder durch den Betroffenen nachbesetzt werden. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro einbehalten. Ein Übertrag auf das nächste Jahr ist unter keinen Umständen möglich.
Die „Starterinfo“ die mit dem WM-Start-Paket bei der Registrierung übergeben wird, ist genau durchzulesen. Die ausgehändigte detaillierte Beschreibung der Strecke – mit allen möglichen Gefahren und Risiken – muss von allen Teilnehmern gelesen und beachtet werden. Allen Lautsprecherdurchsagen vor, während und nach der Veranstaltung sowie den dort bekannt gegebenen Richtlinien ist Folge zu leisten. Den Anweisungen der Funktionäre und Einsatzorganisationen ist unbedingt nachzukommen.
Die übermittelten personenbezogenen Daten werden gespeichert und für Zeitnehmung sowie Informationszusendungen verwendet. Angemeldete Teilnehmer erhalten vor dem Veranstaltungswochenende entsprechende Informationen.
Mit Abgabe des Anmeldeformulars erfolgt die Anmeldung zur Oldtimer Traktor WM 2026 sowie die Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen und Organisationsrichtlinien. Die Anmeldung ist nur in Verbindung mit der vollständigen Bezahlung des Startgeldes gültig. Mit dem Absenden des Anmeldeformulars werden die Haftungserklärungen, Teilnahmebedingungen und Organisationsrichtlinien akzeptiert und die Richtigkeit der angegebenen Daten bestätigt.
Bedingung zur Mannschaftswertung: Bei jeder Anmeldung zur Mannschaftswertung muss die Einzelanmeldung ausgefüllt werden. Die Mannschaften werden erst vor Ort im Anmeldebüro zusammengefügt. Mannschaften können aus maximal sieben Teilnehmern bestehen. Die besten vier davon werden für die Wertung berücksichtigt.
Behördliche Änderungen können Anpassungen der Teilnahmebedingungen erforderlich machen. Maßgeblich sind jene Teilnahmebedingungen, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültig sind.
Die Wettkampfbesprechung ist für alle Teilnehmer verpflichtend und findet vor dem Start der Wertungsfahrt in Ferleiten statt.